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Dr. Adiam Wolday
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55116 Mainz

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CEREC - digitaler Abdruck

CEREC ist eine Methode zur Rekonstruktion von Zahnrestaurationen. Das Verfahren ermöglicht Zahnärzten, zeitsparend und effizient individuelle Keramikrestaurationen direkt an der Behandlungseinheit in einer Sitzung computergestützt selbst zu konstruieren, herzustellen und einzusetzen.

Mittels einer intraoralen Kamera wird ein optischer Abdruck des zu versorgenden Zahnes eingescannt und ein dreidimensionales Modell errechnet. Dieses kann auf dem Monitor dargestellt und bearbeitet werden). Um die physiologische Okklusionsposition berücksichtigen zu können und damit nachträgliches Einschleifen zu vermeiden, kann auch ein entsprechender Gegenbiss in die Berechnungen eingeschlossen werden. Mit Hilfe des Kopier-Schleifverfahrens wird die am Computer realisierte Restauration aus einem industriell hergestellten Keramikblock von einer dreiachsigen Schleifmaschine mit diamantierten Schleifkörpern ausgefräst.

Vorteile

Durch die Weiterentwicklung des Verfahrens konnte erreicht werden, dass die früher häufig nötigen Nachbearbeitungen und zeitfordernden Okklusionsanpassungen heute selten geworden sind. Studien zufolge ist die 10-Jahres-Überlebensrate von computergesteuert gefrästen CEREC-Inlays nicht nur signifikant höher als die von Goldinlays; sie übertrifft auch diejenige individuell hergestellter laborgefertigter Keramikinlays.

Nachteile

Die Nachteile sind, dass die Indikation durch Grenzen der Adhäsivtechnik limitiert ist und die Möglichkeit von Ermüdungsfrakturen besteht.

Spart bares Geld beim Zahnersatz

bonusheft

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist für Sie und für Ihre mitversicherten Familienangehörigen seit dem Jahr 1989 das Bonusheft der Nachweis über den regelmäßigen Besuch beim Zahnarzt. Wenn Sie bislang noch kein Bonusheft haben, sollten Sie Ihren Zahnarzt beim nächsten Praxisbesuch unbedingt darauf ansprechen. Lückenlos geführt hilft es Ihnen Geld zu sparen, wenn trotz regelmäßiger Vorsorge doch einmal Zahnersatz benötigt wird. Ihre Krankenkasse belohnt Sie für die regelmäßigen Kontrolluntersuchungen mit einem erhöhten Zuschuss zu den Kosten für Zahnersatz.

So funktioniert das Bonusheft

Patienten, die älter sind als 18 Jahre, sollen mindestens einmal im Jahr einen Termin mit einem Zahnarzt für eine Untersuchung vereinbaren, Kinder ab dem 6. Lebensjahr und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr zweimal im Jahr. Für Kinder und Jugendliche gibt es ein spezielles Vorsorgeprogramm, abgekürzt IP-Programm (IP=Individualprophylaxe). Im Bonusheft wird der Tag der Untersuchung oder der Prophylaxe-Maßnahme festgehalten und mit einem Stempel des Zahnarztes bestätigt. Um von der Kasse einen höheren Zuschuss bei Zahnersatz zu bekommen, muss das Bonusheft lückenlos geführt sein.

Mit Bonus mehr Geld von der Krankenkasse

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Beantragung des Festzuschusses für eine Zahnersatzbehandlung die regelmäßigen Untersuchungen beim Zahnarzt über einen Zeitraum von mindestens fünf Kalenderjahren in Folge nachweisen können, erhöht sich der Festzuschuss um 20 Prozent. Können Sie die entsprechenden Termine zehn Jahre lückenlos nachweisen, erhöht sich der Zuschuss der Krankenkasse um insgesamt 30 Prozent. Wichtig dabei: Für die Berechnung des höheren Zuschusses zählen die zurückliegenden Kalenderjahre. Der Stempel für das aktuelle Jahr zählt nicht mit, sofern dieser schon im Bonusheft vorhanden ist.

Was tun, wenn der Stempel fehlt?

Wenn der Nachweis der regelmäßigen Untersuchung im Bonusheft fehlt (Erwachsene ein Stempel pro Jahr, Kinder und Jugendliche je Halbjahr ein Stempel), sollten Sie Ihren Zahnarzt zeitnah bitten, diese nachzutragen. Voraussetzung hierfür ist, dass im fraglichen Zeitraum die Untersuchung bzw. bei Kindern und Jugendlichen die Prophylaxe-Maßnahme auch durchgeführt wurde. Das ist in der Patientenakte dokumentiert.

Fehlende Zeiträume können auch im Nachhinein noch bestätigt und abgestempelt werden, allerdings nur von der Zahnarztpraxis, in der auch die Kontrolltermine durchgeführt wurden. Je länger diese aber zurückliegen, umso aufwändiger wird eine nachträgliche Dokumentation sowohl für Sie als auch für den Zahnarzt und sein Personal. Ist sie mit einem erheblichen Zeitaufwand für das Praxisteam verbunden, kann hierfür unter Umständen eine Aufwandsgebühr anfallen. In besonderen Fällen wie zum Beispiel die Schließung der Praxis oder bei Übergang an einen neuen Inhaber, kann es vorkommen, dass nachträgliche Dokumentationen nicht mehr möglich sind, da diese nur mit der Patientenakte rekonstruiert werden könnten.

Bitte beachten Sie daher: Es ist Ihre Aufgabe, an den Eintrag ins Bonusheft zu denken.

Fehlen Einträge, weil die Untersuchung im maßgeblichen Zeitraum nicht stattgefunden hat, gilt die Bonusregelung nicht mehr. Ein Anspruch auf einen Bonus besteht dann erst wieder, wenn die Kontrolltermine der vergangenen fünf Jahre nachgewiesen werden können.

Was tun, wenn das Bonusheft nicht auffindbar ist?

Bei Verlust des Bonusheftes hilft Ihnen Ihr Zahnarzt weiter. Er kann anhand der Eintragungen in der Patientenakte nachvollziehen, wann Sie bei ihm zur Untersuchung oder Prophylaxe-Behandlung waren. Ein neues Heft auszustellen ist aufwändig und sollte die Ausnahme bleiben. Waren Sie bei unterschiedlichen Zahnärzten in Behandlung, benötigen Sie von jeder Praxis den entsprechenden Eintrag, da nur die Zahnarztpraxis auf Grundlage der Patientenakte die Kontrolluntersuchung bestätigen kann.

Am besten bewahren Sie das Bonusheft daher genauso sorgfältig auf wie Ihren Personalausweis. Wichtig: Bei einem Zahnarztwechsel verliert das Bonusheft nicht seine Gültigkeit. Der neue Zahnarzt setzt die notwendigen Eintragungen fort oder kann ein neues Heft ausstellen. Das „alte“ oder „volle“ Heft sollten Sie in jedem Fall aufbewahren. Bei einer anstehenden Behandlung mit Zahnersatz muss es der Krankenkasse zusammen mit dem neuen Heft vorgelegt werden.

Nicht nur wegen des Bonus zum Zahnarzt

Das Bonusheft ist später einmal bares Geld wert – nämlich wenn Zahnersatz nötig wird. Doch die eigene Mundgesundheit und die möglichst lebenslange Gesunderhaltung der eigenen Zähne sollten im Vordergrund von regelmäßigen Zahnarztbesuchen stehen. Denn kein Zahnersatz kann so gut sein wie das Original, das er ersetzt – und kein Bonus bringt so viel Geld ein, dass Zahnersatz damit vollständig bezahlt werden könnte.

weitere Informationen zum Thema Bonusheft
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Datenschutzerklärung

Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist:

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Ihre Betroffenenrechte

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  • Datenübertragbarkeit, sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben.

Sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Ihre zuständige Aufsichtsbehörde richtet sich nach dem Bundesland Ihres Wohnsitzes, Ihrer Arbeit oder der mutmaßlichen Verletzung. Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

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Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur zu den in dieser Datenschutzerklärung genannten Zwecken. Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den genannten Zwecken findet nicht statt. Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn:

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Anonyme Informationen dieser Art werden von uns ggfs. statistisch ausgewertet, um unseren Internetauftritt und die dahinterstehende Technik zu optimieren.

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Auf einigen unserer Webseiten betten wir Youtube-Videos ein. Betreiber der entsprechenden Plugins ist die YouTube, LLC, 901 Cherry Ave., San Bruno, CA 94066, USA. Wenn Sie eine Seite mit dem YouTube-Plugin besuchen, wird eine Verbindung zu Servern von Youtube hergestellt. Dabei wird Youtube mitgeteilt, welche Seiten Sie besuchen. Wenn Sie in Ihrem Youtube-Account eingeloggt sind, kann Youtube Ihr Surfverhalten Ihnen persönlich zuzuordnen. Dies verhindern Sie, indem Sie sich vorher aus Ihrem Youtube-Account ausloggen.

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Social Plugins

Wir bieten Ihnen auf unserer Webseite die Möglichkeit der Nutzung von sog. „Social-Media-Buttons“ an. Zum Schutze Ihrer Daten setzen wir bei der Implementierung auf die Lösung „Shariff“. Hierdurch werden diese Buttons auf der Webseite lediglich als Grafik eingebunden, die eine Verlinkung auf die entsprechende Webseite des Button-Anbieters enthält. Durch Anklicken der Grafik werden Sie somit zu den Diensten der jeweiligen Anbieter weitergeleitet. Erst dann werden Ihre Daten an die jeweiligen Anbieter gesendet. Sofern Sie die Grafik nicht anklicken, findet keinerlei Austausch zwischen Ihnen und den Anbietern der Social-Media-Buttons statt. Informationen über die Erhebung und Verwendung Ihrer Daten in den sozialen Netzwerken finden Sie in den jeweiligen Nutzungsbedingungen der entsprechenden Anbieter. Mehr Informationen zur Shariff-Lösung finden Sie hier: http://www.heise.de/ct/artikel/Shariff-Social-Media-Buttons-mit-Datenschutz-2467514.html

Wir haben auf unserer Website die Social-Media-Buttons folgender Unternehmen eingebunden:

Facebook

Jameda

Auf unserer Internetseite sind Siegel oder Widgets der jameda GmbH, St. Cajetan-Straße 41, 81669 München, eingebunden. Ein Widget ist ein kleines Fenster, das veränderliche Informationen anzeigt. Auch unser Siegel funktioniert in ähnlicher Weise, d. h. es sieht nicht immer gleich aus, sondern die Anzeige ändert sich regelmäßig. Dabei wird der entsprechende Inhalt zwar auf unserer Internetseite dargestellt, er wird aber in diesem Moment von den jameda-Servern abgerufen. Nur so kann immer der aktuelle Inhalt gezeigt werden, vor allem die jeweils aktuelle Bewertung. Dafür muss eine Datenverbindung von dieser Internetseite zu jameda aufgebaut werden und jameda erhält gewisse technische Daten (Datum und Uhrzeit des Besuchs; die Seite, von der die Abfrage erfolgt; verwendete Internet Protokoll-Adresse (IP-Adresse), Browsertyp und -version, Gerätetyp, Betriebssystem und ähnliche technische Informationen), die nötig sind, damit der Inhalt ausgeliefert werden kann. Diese Daten werden lediglich für die Bereitstellung des Inhalts verwendet und nicht gespeichert oder anderweitig genutzt. Wir verfolgen mit der Einbindung den Zweck und das berechtigte Interesse, aktuelle und korrekte Inhalte auf unserer Homepage darzustellen. Rechtsgrundlage ist Art 6 Abs. 1 f) DSGVO. Eine Speicherung der genannten Daten erfolgt durch uns aufgrund dieser Einbindung nicht. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch jameda können Sie der Datenschutzerklärung der Seite www.jameda.de/jameda/datenschutz.php entnehmen.

Änderung unserer Datenschutzbestimmungen

Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z.B. bei der Einführung neuer Services. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung.

Fragen zum Datenschutz

Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail oder wenden Sie sich direkt an die für den Datenschutz verantwortliche Person in unserer Organisation:

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Die Datenschutzerklärung wurde mit dem Datenschutzerklärungs-Generator der activeMind AG erstellt.

Digitale Farbbestimmung

Die Bestimmung der Zahnfarbe stellt sowohl für Zahntechniker als auch für Zahnärzte nach wie vor eine große Herausforderung dar. Sie erfolgt seit Jahrzehnten vi­suell in dem die Zahnfarben im Mund mit speziellen Farbmustern verglichen werden.

Dieser Schritt im Rahmen der Farbanpassung beruht somit auf der menschlichen Wahrnehmung, welche jedoch zahlreichen veränderlichen Einflüssen unterliegt. Folglich ergibt sich eine Ungenauigkeit bei der visuellen Farbbestimmung, die von der persönlichen Wahrnehmung abhängt.

Abhilfe schafft hier das digitale Messgerät. Mit ihm werden am Zahn Farb­ton, Helligkeit und Chroma erfasst und zwar flächig, inklusive der Nachbarzähne. Dies stellt den wesentlichen Vorteil, im Vergleich zur visuellen Farbbestimmung dar. Die Zahnfarben können präzise ermittelt werden ohne Schwankungen, die vom Umgebungslicht und des natürlichen Lichts beeinflusst werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit während des Herstellungsprozesses einer zahntechnischen Restauration das farbliche Ergebnis zu kontrollieren. Die digitale Farbbestimmung stellt somit ein wertvolles Instrument zur Qualitätssicherung dar.

Digitales Röntgen

digitales roentgen

Digitales Röntgen ist aus dem Repertoire moderner zahnmedizinischer Untersuchungsmethoden nicht mehr wegzudenken. Es ermöglicht Zahn- und Knochenstrukturen darzustellen, die andernfalls durch den Zahnarzt nicht untersucht werden könnten. Beim digitalen Röntgen handelt es sich um ein bildgebendes Verfahren, bei dem im Gegensatz zum herkömmlichen analogen Röntgenfilm entweder eine spezielle digitale Speicherfolie oder ein digitaler Sensor belichtet wird. Digitales Röntgen ist eine moderne Methode, die gegenüber dem herkömmlichen Röntgen einige Vorteile besitzt:
Die Bilder haben in der Regel eine bessere Qualität als bei normalen Röntgenaufnahmen.
Sie können am Computer direkt bearbeitet werden und man kann somit über- oder unterbelichtete Aufnahmen korrigieren und muss so weniger Aufnahmen wiederholen.
Digitales Röntgen bedeutet somit auch eine Zeitersparnis. Der Hauptvorteil aber ist die geringere Strahlenbelastung, die meist nur 10 % der herkömmlichen Strahlenbelastung beim konventionellen Röntgen beträgt.
Das Verfahren ist weiterhin umweltschonender da ein digitales Röntgenbild nicht entwickelt werde muss. Da heißt auch die sonst üblichen Chemikalien werden nicht mehr benötigt und müssen nicht entsorgt werden.
Durch die Digitalisierung kann die Röntgenaufnahme digital aufbewahrt werden, ohne viel Platz zu beanspruchen.
Des Weiteren können durch digitales Röntgen aufgenommene Bilder von Computer zu Computer schnell verschickt werden und bei Bedarf aus der Ferne beurteilt werden.
Für den Patienten bedeutet digitales Röntgen auch, dass er sich die Aufnahme direkt am Behandlungsplatz anschauen und vom Zahnarzt erklären lassen kann.

Häufige Fragen zum Thema digitales Röntgen:

weitere Informationen zum Thema digitales Röntgen
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Der Heil- und Kostenplan (HKP) ist die Grundlage jeder Versorgung mit Zahnersatz. Wenn Sie Kronen, Brücken oder Prothesen benötigen, wird Ihr Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erstellen. Auf diesem Plan finden Sie Angaben zum Zahnstatus in Ihrem Mund (Befund), der Regelversorgung sowie der geplanten Therapie und den voraussichtlich entstehenden Gesamtkosten. Der Heil- und Kostenplan soll allen Beteiligten Handlungssicherheit geben. Er wird vor Beginn der Behandlung Ihrer Krankenkasse zur Prüfung, Bewilligung und Zuschussfestsetzung übergeben. Die Differenz zwischen Gesamtkosten und Festzuschuss ist Ihr Eigenanteil. Sobald der von der Krankenkasse bewilligte Plan vorliegt, kann die Behandlung beginnen.

Der Heil- und Kostenplan

  • wird vor Beginn der Behandlung ausgefüllt.
  • muss der Krankenkasse vor Beginn der Behandlung zur Bewilligung vorgelegt werden.

Der Heil- und Kostenplan ist in verschiedene Abschnitte unterteilt:

  • Angaben zu den Beteiligten (Praxis/Patient)
  • Befund
  • Erläuterungen zum Behandlungsplan
  • Zuschüsse
  • Kostenschätzung
  • Abrechnung
  • Persönlichen Daten, die Ihrer Versichertenkarte entnommen wurden.

In der Erklärung des Versicherten, bestätigen Sie in jedem Behandlungsfall durch Ihre Unterschrift

  • die Mitgliedschaft bei der genannten Krankenkasse
  • die erfolgte Aufklärung über Art, Umfang und Kosten der Regel-, der gleich- und andersartigen Versorgung und
  • dass Sie die Behandlung entsprechend des Heil- und Kostenplans wünschen.
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